Das Wechseln von Leuchtmitteln in bestehenden Fassungen – also der klassische Tausch einer Glühbirne oder eines LED-Spots – ist als Mieter oder Eigentümer unproblematisch.
Sobald aber neue Leitungen verlegt, Verteilerdosen geöffnet oder Schalter und Steckdosen ausgetauscht werden, ist ein zugelassener Elektrofachbetrieb gesetzlich vorgeschrieben. Elektrische Eigenleistungen ohne Fachbetriebsnachweis können im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
Das hängt vom Umfang ab. Eine Deckenleuchte an einer vorhandenen Anschlussdose ist typischerweise in unter einer Stunde montiert. Ein Beleuchtungskonzept für eine Wohnung oder Bürofläche mit Planung, Kabelverlegung und Installation wird individuell kalkuliert.
Rufen Sie uns an – nach einer kurzen Schilderung Ihrer Situation nennen wir Ihnen einen realistischen Preisrahmen.
In den meisten Fällen ja. LED-Leuchtmittel mit Standardsockel (E27, GU10, E14) lassen sich häufig 1:1 gegen ältere Varianten tauschen.
Bei eingebauten Vorschaltgeräten für Leuchtstoffröhren oder bei 12-V-Halogensystemen mit magnetischem Trafo kann eine Prüfung oder ein Austausch des Betriebsmittels notwendig sein. Wir klären das vor Ort.
Im Badezimmer gelten je nach Zone unterschiedliche Anforderungen an die IP-Schutzklasse. Direkt über Dusche oder Wanne (Zone 1) ist mindestens IP65 Pflicht, im Umgebungsbereich (Zone 2) IP44. Wer hier eine ungeeignete Leuchte montiert, gefährdet nicht nur seinen Versicherungsschutz . In Nassbereichen ist eine unsachgemäße Installation eine direkte Sicherheitsgefahr.
Die Pflicht ergibt sich aus Landesbauordnungen und dem Arbeitsstättenrecht. Als grobe Orientierung: Betriebe mit regelmäßigem Publikumsverkehr, Versammlungsstätten, Gastronomie, bestimmte Schulen und Tiefgaragen benötigen in der Regel eine Notbeleuchtung.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Gebäude betroffen ist, klären wir das im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung.

